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   VGH Hessen, 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z   

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VGH Hessen, 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z (https://dejure.org/2012,13868)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z (https://dejure.org/2012,13868)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 A 1532/11.Z (https://dejure.org/2012,13868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Erteilung einer Baugenehmigung bei Nutzlosigkeit für den Bauherren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBO § 64 Abs. 1 Hs. 2
    Versagung der Erteilung einer Baugenehmigung bei Nutzlosigkeit für den Bauherren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 676
  • BauR 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2011 - 8 K 772/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2012 - 3 A 1532/11
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2011 - 8 K 772/11.F - wird abgelehnt.

    Der Antrag des Beklagten vom 7. Juli 2011 auf Zulassung der Berufung gegen das am 10. Juni 2011 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2011 - 8 K 772/11.F - bleibt ohne Erfolg.

  • VGH Hessen, 14.06.2010 - 4 A 879/10

    Beseitigung eines abstandsrechtlich nicht privilegierten Gebäudevorsprungs

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.2012 - 3 A 1532/11
    Grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht insoweit nicht, da zum einen ausreichend obergerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff des Erkers bzw. Gebäudevorsprungs vorhanden ist (vgl. Allgeier/Rickenberg, Die Bauordnung für Hessen, a.a.O., § 6 Rdnr. 75 mit Rechtsprechungsnachweisen; Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, 2. Auflage, 2011, § 6 Rdnr. 122 ff. mit Rechtsprechungsnachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2010 - 4 A 879/10.Z - juris).
  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

    Einzelfall eines zulässigen Swinger-Clubs im Mischgebiet 2. § 64 Abs. 1, 2. Halbsatz HBO berechtigt die Bauaufsichtsbehörde, auch außerhalb des Prüfungsprogramms des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens liegende öffentlich-rechtliche Vorschriften wie die bauordnungsrechtliche Stellplatzverpflichtung zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens heranzuziehen (in Anlehnung an Hess VGH, B. v. 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z).

    Lässt sich der Verstoß gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften hingegen ausräumen, etwa indem entsprechende Unterlagen eingereicht werden, sind sämtliche für und gegen die Erteilung der Baugenehmigung sprechende Gesichtspunkte in die Entscheidung einzustellen (vgl. HessVGH, B. v. 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben

    Diesbezüglich war streitig, inwiefern, wenn der Bauaufsichtsbehörde bekannt war, dass das Vorhaben gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstößt, diese gleichwohl die Baugenehmigung zu erteilen hatte und nur darauf verwiesen war, gegebenenfalls im pflichtgemäßen Ermessen gegen die Ausführung des Vorhabens einzuschreiten (so Bay. VGH, Urteile vom 19.01.2009, 2 BV 08.2567, juris Rn. 17-21 sowie vom 01.07.2009, 2 BV 08.2465, juris Rn. 18-26) oder ob eine Versagung aufgrund eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses zulässig war (so OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18.11.1991, 8 B 11955/91, NVwZ-RR 1992, 289 [290]; Bay. VGH, Urteil vom 23.03.2006, 26 B 05.555, juris Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 28.01.2009, 10 A 1075/08, juris Rn. 39-43; Hess. VGH, Beschlüsse vom 01.10.2010, 4 A 1907/10.Z, juris Rn. 12 sowie vom 24.05.2012, 3 A 1532/11.Z, juris Rn. 9; Hamb. OVG, Urteil vom 30.03.2011, 2 Bf 374/06, juris Rn. 57; Sächs.OVG, Urteil vom 09.11.2015, 1 A 317/14, juris Rn. 21; VGH Bad-Württ., Urteil vom 21.02.2017, 3 S 1748/14, juris Rn. 39), wenn der Verstoß sich "schlechthin nicht ausräumen" lasse (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24.10.1980, 4 C 3.78, juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 1255/15
    Denn von dem genannten Grundsatz, dass die bisherigen baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstückes im Falle seiner Überplanung abwägungsbeachtlich sind, ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Inhaber des Baurechts nach aller Voraussicht nicht in der Lage sein wird, sein Vorhaben zu verwirklichen, wenn mit anderen Worten eine Situation gegeben ist, die bereits das Sachbescheidungsinteresse an einem entsprechenden Bauantrag oder einer entsprechenden Bauvoranfrage entfallen ließe (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 3 A 1532/11 .Z -, ESVGH 63, 126 [L] = BRS 79 Nr. 146).
  • OVG Sachsen, 09.11.2015 - 1 A 317/14

    Baugenehmigung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, eingeschränktes

    21 In der Rechtsprechung des Senats (u. a. Urt. v. 11. September 2013 - 1 A 805/11 -, n. v.) ist es allerdings anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörde die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 Satz 1 SächsBO wegen mangelnden Sachbescheidungsinteresses ausnahmsweise auch dann ablehnen kann, wenn ein Verstoß gegen eine nicht zum eingeschränkten Prüfprogramm gehörende Vorschrift offensichtlich ist, und das Vorhaben somit dauerhaft nicht verwirklicht werden könnte (ebenso für das jeweilige Landesrecht OVG NRW, Beschl. v. 12. Januar 2015 - 2 B 1386/14 -, juris Leitsatz 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2013 - OVG 10 N 72.11 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 24. Mai 2012 - 3 A 1532/11.Z -, juris Leitsatz 3 und Rn. 9 a. E.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 28; BayVGH [26. Senat], Urt. v. 23. März 2006 - 26 B 05.555 -, juris Leitsatz 1 - 3; a. A. BayVGH [2. Senat], Urt. v. 1. Juli 2009 - 2 BV 08.2465 -, juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 09.09.2014 - 4 A 2032/12
    Nach § 66 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 2. Halbs. HBO darf die Bauaufsichtsbehörde die Bauvoranfrage auch ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, die im Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind (Hess. VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z - BRS 79 Nr. 146 = ESVGH 63, 126 [L]; Hess. VGH, Beschluss vom 01.10.2010 - 4 A 1907/10.Z - BRS 76 Nr. 147 = ESVGH 61, 91).

    Die Behörde hat hierbei alle für und gegen die Versagung sprechenden Gesichtspunkte zu ermitteln und einzustellen, insbesondere auch zu überprüfen, ob sich die Versagung als verhältnismäßig und erforderlich darstellt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z - BRS 79 Nr. 146 = ESVGH 63, 126 [L]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Diesbezüglich war streitig, inwiefern, wenn der Bauaufsichtsbehörde bekannt war, dass das Vorhaben gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstößt, diese gleichwohl die Baugenehmigung zu erteilen hatte und nur darauf verwiesen war, gegebenenfalls im pflichtgemäßen Ermessen gegen die Ausführung des Vorhabens einzuschreiten (so Bay. VGH, Urteile vom 19.01.2009, 2 BV 08.2567, juris Rn. 17-21 sowie vom 01.07.2009, 2 BV 08.2465, juris Rn. 18-26) oder ob eine Versagung aufgrund eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses zulässig war (so OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18.11.1991, 8 B 11955/91, NVwZ-RR 1992, 289 [290]; Bay. VGH, Urteil vom 23.03.2006, 26 B 05.555, juris Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 28.01.2009, 10 A 1075/08, juris Rn. 39-43; Hess. VGH, Beschlüsse vom 01.10.2010, 4 A 1907/10.Z, juris Rn. 12 sowie vom 24.05.2012, 3 A 1532/11.Z, juris Rn. 9; Hamb. OVG, Urteil vom 30.03.2011, 2 Bf 374/06, juris Rn. 57; Sächs.OVG, Urteil vom 09.11.2015, 1 A 317/14, juris Rn. 21; VGH Bad-Württ., Urteil vom 21.02.2017, 3 S 1748/14, juris Rn. 39), wenn der Verstoß sich "schlechthin nicht ausräumen" lasse (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24.10.1980, 4 C 3.78, juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19

    Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?

    Wenn aber im Wesentlichen maßgeblich die konkreten Umstände des Einzelfalles sind, kann die entsprechende Berücksichtigung von Regelungen in § 6 Abs. 6 HBO , unter welchen Voraussetzungen untergeordnete Bauteile (zum Begriff: Hess. VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 3 A 1532/11.Z -, juris Rdnr. 7 ) bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht bleiben, allenfalls eine Orientierung darstellen, was städtebaulich noch vertretbar ist.
  • VG Wiesbaden, 18.12.2017 - 6 K 56/17
    Die Regelung dient der Reduzierung des behördlichen Aufwands, denn ansonsten wäre die Bauaufsichtsbehörde zu Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet, um sodann wegen Verstößen gegen Vorschriften, die im Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind, bauaufsichtlich einzuschreiten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 3 A 1532/11.Z -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
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